Damit Ihr gewerblich betriebenes Volkswagen Nutzfahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht, müssen Sie es regelmäßig kontrollieren lassen. Überlassen Sie die Prüfung uns, den Experten.
Startklar für Ihre Kunden? Laut Unfallverhütungsvorschrift (UVV) sind Sie verpflichtet, Ihr gewerblich genutztes Volkswagen Nutzfahrzeug mindestens einmal im Jahr auf einen betriebssicheren Zustand überprüfen zu lassen. Dabei wird es von einem sachkundigen Prüfer auf Verkehrs- und Arbeitssicherheit hin untersucht. Wer der UVV-Prüfung nicht nachkommt, kann ein Bußgeld riskieren. Mit sicherem Gefühl zum nächsten Auftrag: Wir verfügen über die geforderte Expertise sowie das Know How und stellen Ihnen den notwendigen UVV-Prüfbericht aus, sodass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben der UVV entspricht.
Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) wird von den Berufsgenossenschaften gefordert. Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge müssen nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70) mindestens einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand kontrolliert werden. Unter Umständen sind sogar unterjährige UVV-Prüfungen nötig, zum Beispiel bei außergewöhnlichen Einsatzbedingungen durch spezielle Belastungen oder überdurchschnittliche Nutzungszeiten, nach Unfällen, Veränderungen am Fahrzeug, längerer Nichtnutzung oder Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen können.
Nur geschultes Personal: UVV-Prüfungen dürfen ausschließlich von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Als Sachkundiger gilt, wer durch seine fachliche Ausbildung und Erfahrung entsprechende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik hat, um den betriebssicheren Zustand von Fahrzeugen beurteilen zu können. Dazu zählen natürlich auch die Fachkräfte von uns.
Auf Herz und Nieren geprüft: Wir checken Ihr Fahrzeug gründlich auf Arbeits- und Verkehrssicherheit. Bitte bedenken Sie, dass Fahrzeuge mit speziellen Auf- oder Umbauten – zum Beispiel Kipperaufbauten oder Ladebordwände – sowie Elektrofahrzeuge gesonderte Prüfumfänge erfordern. Bei der UVV-Prüfung werden folgende Punkte besonders berücksichtigt:
Verkehrssicherheit:
Arbeitssicherheit:
Während der UVV-Prüfung müssen alle Ergebnisse schriftlich in Checklisten vermerkt werden. Diese enthalten unter anderem Angaben zur prüfenden Person, zum Umfang und das Datum. Abschließend bestätigt eine UVV-Prüfplakette die erfolgreiche Prüfung. Bitte beachten Sie: Gemäß § 57 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70) sind die schriftlich niederzulegenden Prüfergebnisse vom Kunden bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Eine Prüfung nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70) untersucht sowohl die Verkehrs- als auch die Arbeitssicherheit von gewerblich genutzten Fahrzeugen. Dagegen werden im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) – auch als TÜV-Prüfung bekannt – nach § 29 StVZO in regelmäßigen Abständen alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge ausschließlich auf Ihre Verkehrssicherheit kontrolliert. Eine UVV-Prüfung ersetzt nicht die HU-Prüfung. Bei Fahrzeugen, für die zum Zeitpunkt der UVV-Prüfung keine HU nach StVZO erforderlich ist, muss sowohl auf den verkehrs- als auch auf den arbeitssicheren Zustand geprüft werden.
Wer fahrlässig oder vorsätzlich gegen die DGUV-Vorschriften nach § 57 verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In solchen Fällen droht ein Bußgeld. Bei dauerhaften Verstößen kann Betrieben nach Durchführung entsprechender Sanktionen sogar die gewerberechtliche Erlaubnis entzogen werden.
Auch gewerblich genutzte Elektro- und Hybridfahrzeuge müssen mindestens einmal pro Jahr einer sachkundigen UVV-Prüfung unterzogen werden. Ihre Fahrer sollten zusätzlich eine gesonderte technische Unterweisung erhalten, die unter anderem auch das korrekte Laden mit einschließt. Die werkseitig mitgelieferten Ladekabel und gegebenenfalls Kabeladapter von gewerblich verwendeten Elektro- und Hybridfahrzeugen werden als ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel eingestuft. Diese müssen regelmäßig von einer Elektrofachkraft kontrolliert werden. Allerdings ist diese Überprüfung nicht Bestandteil der UVV-Prüfung.